Voraussetzung
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre (Lizenz mit 17 Jahren)
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis mind. Klasse 2
Sprechfunkzeugnis BZF II (deutsch) oder BZF I (englisch, deutsch), kann während der Ausbildung erworben werden
Erklärung über schwebende Verfahren
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
Polizeiliches Führungszeugnis
Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz
Ablauf
Theorieunterricht (FCL.215 a,b) als Kombination aus Direktunterricht und Selbststudium
Praktische Ausbildung (FCL.210.A PPL(A)): Mindestens 45 Flugstunden, davon 25 mit Lehrer
10 Stunden überwachter Alleinflug, davon mind. 5 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mind. 270 km mit Landung auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen
Prüfungen (FCL.025 b,c)
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen.
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