Lizenz für Leichtflugzeuge – LAPL (A)

Motorflug in Jena-Schöngleina

Voraussetzungen
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre (Lizenz mit 17 Jahren)
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis für LAPL
Erklärung über schwebende Verfahren
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
Polizeiliches Führungszeugnis
Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz

Ablauf
Theorieunterricht als Kombination aus Direktunterricht und Selbststudium
Praktische Ausbildung (FCL.110.A LAPL(A)): Mindestens 30 Flugstunden, davon 15 mit Lehrer; 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mind. 3 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mind. 150 km mit Landung auf einem vom Startflugplatz verschiedenen Flugplatz
Prüfungen (FCL.025 b, c) in Theorie und Praxis

 

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